AfD-Abgeordneter verteidigt Post zu ersten Strophen der Ex-Hymne
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Teich hat seinen Post verteidigt, in dem er beklagt hatte, dass in der Bundesrepublik lediglich die dritte Strophe des "Liedes der Deutschen" als Nationalhymne gesungen wird. "Eine souveräne Nation bekennt sich zu ihren Symbolen, ohne Angst und ohne Verkleinerung", sagte Teich der "Welt". Die dritte Strophe bleibe die offizielle Hymne.
"Die ersten beiden Strophen gehören zu unserem kulturellen Erbe und
stehen für eine lange Geschichte, die nicht durch eine kurze, wenn auch
schreckliche Zeitspanne bestimmt werden darf."
Heike Radvan,
Professorin für Rechtsextremismus-Forschung an der Universität Tübingen,
kritisiert dies scharf. "Der AfD-Abgeordnete Tobias Teich stellt sich
mit seiner Forderung in eine lange Tradition des rechtsextremen
Geschichtsrevisionismus, der die NS-Verbrechen beschweigt, positivierend
umdeutet und Gebiete zurückfordert, die infolge der Kriegsverbrechen
des NS-Staates seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vertraglich zu den
Nachbarstaaten gehören", sagte sie der "Welt".
Die erste Strophe
sei "deutlich nationalistisch konnotiert", sagte Radvan weiter. "Wer die
Nationalhymne um diese Zeilen ergänzen will, fordert einen
'Schlussstrich' unter die nach wie vor notwendige Auseinandersetzung um
die NS-Verbrechen. Dies widerspricht demokratischen Vorstellungen."
Teich
weist dies zurück. "Die deutsche Geschichte ist länger als zwölf
Jahre", sagte er. "Ist es nicht geradezu pathologisch, eine
jahrhundertealte Kulturgeschichte auf diese kurze Epoche zu verkürzen?"
Die
AfD-Bundestagsfraktion möchte sich das Posting ihres Abgeordneten nicht
zu eigen machen. "Bei den Aussagen von Herrn Teich handelt es sich um
eine persönliche Meinung", sagte ein Sprecher der Fraktion der "Welt".
"Deutsche Nationalhymne ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen.
Daran möchte die AfD-Fraktion nichts ändern."
Quelle: dts Nachrichtenagentur