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Berliner Abgeordnetenhauswahl kann am 12. Februar wiederholt werden

Archivmeldung vom 31.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild)

Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay

Die Berliner Abgeordnetenhauswahl kann am 12. Februar wiederholt werden. Mit einem am Dienstag veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf abzielte, die Wahl zu verhindern.

Damit wollten mehrere Berliner Abgeordnete und Wähler die Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache verhindern. Den Eilantrag hatten die Beschwerdeführer mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden. Diese richtet sich gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November, mit dem die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt wurden. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht noch aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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