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Deutsche Umwelthilfe hält Diesel-Konzept für illegal

Archivmeldung vom 24.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche Umwelthilfe in der Kritik: Das massive Vorgehen des Abmahnvereins schießt für die meisten Bürger weit über das Ziel hinaus.
Deutsche Umwelthilfe in der Kritik: Das massive Vorgehen des Abmahnvereins schießt für die meisten Bürger weit über das Ziel hinaus.

Bild: Screenshot Facebook Account: "Mirco Weiß - MIT" / Eigenes Werk

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Diesel-Konzept der Bundesregierung scharf kritisiert. "Kommunen mit Grenzwerten unter 50 Mikrogramm die Möglichkeit von Fahrverboten zu nehmen, ist illegal und verstößt gegen EU-Recht", sagte DUH-Chef Jürgen Resch der "Welt". "Das lässt sich vor Gerichten nicht halten", so Resch. Das Kabinett einigte sich darauf, dass Städte bei Überschreitungen des Grenzwertes von 40 Mikrogramm NOx pro Kubikmeter im Jahresmittel auf Sperrzonen für Diesel verzichten können.

Fahrverbote sollen "in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm überschritten worden ist", heißt es in dem Eckpunktepapier, über das die "Welt" berichtet. Euro-6-Diesel werden von den Beschränkungen grundsätzlich ausgenommen. Offen ist, ob die willkürlich gesetzte Marke von 50 Mikrogramm vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben wird. Vor mehreren Gerichten sind noch Klagen der Deutschen Umwelthilfe anhängig, sie betreffen unter anderem die Städte Köln, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Darmstadt. Die DUH drängt massiv darauf, dass Fahrverbote in möglichst allen Städten verhängt werden müssen, in denen die Grenzwerte überschritten werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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