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CDU Niedersachsen begrüßt Urteil zum Verschleierungsverbot in Belgien

Archivmeldung vom 12.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Burkaträgerinnen Bild: Steve Evans
Burkaträgerinnen Bild: Steve Evans

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sieht sich die niedersächsische CDU in ihrer Forderung nach einem Gesichtsverschleierungsverbot in öffentlichen Gebäuden bestätigt. "Eine komplette Gesichtsverhüllung widerspricht klar unserer Kultur. Die CDU in Niedersachsen fordert daher in allen öffentlichen Gebäuden des Landes und der Kommunen ein Gesichtsverhüllungsverbot", sagte der Landtagsabgeordnete und Generalsekretär der niedersächsischen CDU, Ulf Thiele, der Neuen Osnabrücker Zeitung.

"Wer in ein Gericht, eine Schule oder ein öffentliches Schwimmbad geht, muss dort sein Gesicht zeigen", betonte der Landespolitiker. Diese Position sei mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, "wie der Europäische Gerichtshof 2014 in seinem Urteil und auch aktuell festgestellt hat."

Kritik übte Thiele an der rot-grünen Landesregierung. Während Belgien beim Verbot der Vollverschleierung "klare Kante" zeige, wolle "in Niedersachsen die amtierende rot-grüne Landesregierung nicht einmal ein Burka-Verbot in öffentlichen Räumen durchsetzen", beklagte Thiele.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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