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Hessen und Bremen kritisieren Pläne zum Infektionsschutz

Archivmeldung vom 15.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kritisieren kann jeder... (Symbolbild)
Kritisieren kann jeder... (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Vor der Abstimmung über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben die Regierungschefs von Hessen, Boris Rhein (CDU), und Bremen, Andreas Bovenschulte (SPD), erhebliche Kritik an den Regelungen zur Maskenpflicht und zu den Testregeln für Schüler geäußert.

"Der Bund hat hier einen schwerwiegenden Widerspruch in sein Infektionsschutzgesetz eingebaut", sagte Rhein mit Blick auf die geplanten Änderungen der "Welt".

 "Einerseits verschärft er die Maskenpflicht im Fernverkehr, indem er dort nur noch FFP2-Masken akzeptieren will. Andererseits streicht er jegliche Maskenpflicht in den Flugzeugen." Das verstehe kein Mensch, so der CDU-Politiker. "Diesen Widerspruch müssen nun die Länder ausbaden. Denn nun stellt sich die Frage der Maskenart auch für den öffentlichen Nahverkehr, für den wiederum die Länder zuständig sind. Damit sind wir nicht glücklich", kritisierte Hessens Ministerpräsident.

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) kritisierte die in der Gesetzesänderung vorgesehenen speziellen Testpflichten für Schüler. "Wir dürfen von Kindern und Jugendlichen doch nicht mehr verlangen, als von Erwachsenen", so Bovenschulte, der zudem darauf verwies, dass die Umstände, unter denen eine Schülerin oder ein Schüler zum Corona-Verdachtsfall werde, laut Gesetzesänderung "nicht näher definiert" sei. "Wenn aber bereits wegen einer tropfenden Nase der Schul- oder Kita-Besuch nur nach einem negativen Corona-Test oder mit einem ärztlichen Attest möglich ist, werden viele praktisch gesunde Kinder und Jugendliche vom Besuch von Kita und Schule ausgeschlossen." Bremen werde "den Verdachtsfall deshalb eng auslegen, sodass dieser nur bei einem positiven Corona-Test vorliegt". Bovenschulte ergänzte: "Besser wäre es allerdings, wenn sich der Bund bereit erklären würde, bei nächster Gelegenheit das Gesetz in diesem Punkt anzupassen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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