Spahn hält an Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU zu Linkspartei fest
Nach der Kooperation mit der Linkspartei bei der Fristverkürzung für den zweiten Wahlgang der Kanzlerwahl hat Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) den Unvereinbarkeitsbeschluss seiner Partei bekräftigt, der eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausschließt.
"Der vom Parteitag getroffene Unvereinbarkeitsbeschluss zur Linken gilt
weiterhin", sagte Spahn dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland"
(Donnerstagausgabe). Bei der Kanzlerwahl sei es "um einen
geschäftsmäßigen Antrag zur Tagesordnung" gegangen. "Das verstößt weder
gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss noch hebt es ihn auf. Die Koalition
verfügt über eine eigene Mehrheit, mit der wir stabil und verlässlich
regieren werden."
Nach dem Scheitern von CDU-Chef Friedrich Merz
im ersten Wahlgang der Kanzlerwahl im Bundestag hatten Union und SPD
gemeinsam mit Linkspartei und Grünen einen Antrag auf einen sofortigen
zweiten Wahlgang gestellt. Für die dafür nötige Fristverkürzung war eine
Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) regte
daher am Mittwoch eine Debatte über den Unvereinbarkeitsbeschluss an.
Quelle: dts Nachrichtenagentur