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Niedersachsen will NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen

Archivmeldung vom 21.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Prokura, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Prokura, on Flickr CC BY-SA 2.0

Niedersachsen will die NPD von der bundesweiten staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen. Nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" wird das Kabinett am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg bringen.

"Die Finanzierung aus Steuermitteln von extremistischen Parteien, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, kann nicht hingenommen werden", heißt es in der Gesetzesvorlage, die der "NOZ" vorliegt. Auch das Parteiengesetz soll geändert werden. Eine "wehrhafte Demokratie" müsse es nicht hinnehmen, "dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden". Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele ende dort, wo konkrete extremistische Bestrebungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt würden.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte der "NOZ": "Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Darüber hat das Karlsruher Urteil rechtliche Klarheit geschaffen. Wir greifen jetzt den Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf und sorgen mit unserer schnellen Initiative dafür, dass die Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien so weit wie möglich eingeschränkt wird." Wer Rassismus und Ausgrenzung propagiere und von einer "inneren Verwandtschaft" zum Nationalsozialismus gekennzeichnet sei, dürfe "nicht weiterhin durch Steuergelder am Leben gehalten" werden, erklärte der Minister.

Konkret soll der der Bundestag aufgefordert werden, Artikel 21 des Grundgesetzes um einen Passus zu ergänzen, wonach der Ausschluss von Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung im Grundsatz möglich ist, sofern sich diese Parteien gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden. Eine Erweiterung von Paragraf 18, Absatz 1, des Parteiengesetzes soll sicherstellen, dass dies auch geschieht. Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes soll das Ende steuerlicher Vergünstigungen bedeuten, indem private Zuwendungen an entsprechende Parteien nicht mehr absetzbar sind.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag ein vom Bundesrat angestrengtes Verbot der NPD zwar abgelehnt, die Partei aber zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Auf dieser Basis soll sie nun finanziell ausgetrocknet werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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