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DGB: Bei Hartz IV wird die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht

Archivmeldung vom 22.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) verfassungsrechtlich bedenklich. Der Gesetzentwurf werde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts "nicht gerecht" und bilde "keine tragfähige Basis zur Vermeidung von Armut, insbesondere von Kinderarmut", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung des Sozialausschusses an diesem Montag, die dem Tagesspiegel vorliegt.

"Die Verfassungslage ist entscheidend, nicht die Kassenlage", heißt es in der 26-seitigen Analyse. Nach Ansicht des DGB sind die Regelsätze, insbesondere die von Kindern, zu niedrig. Sie seien "nicht auf die Vermeidung von Armut ausgelegt", sondern "durch eine politisch motivierte, gesteuerte Auswertung" der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zustande gekommen. Das Verfahren zur Ableitung der Regelsätze sei "nicht in ausreichender Transparenz" durchgeführt, die Referenzgruppe "auf methodisch unzulässige Weise" gebildet worden, außerdem gebe es "teils fragwürdige normative Entscheidungen", kritisieren die DGB-Fachleute. So sei etwa "nicht nachvollziehbar", warum Hartz-IV-Empfänger nicht "im geringen Maß Alkohol und Zigaretten konsumieren sollen". Auch das Bildungspaket ist nach Ansicht des DGB "zu klein". Der Betrag von zehn Euro sei "weitgehend freihändig abgeleitet", kritisiert der DGB, es sei zweifelhaft, ob eine solche Regelung verfassungskonform sei.

Quelle: Der Tagesspiegel

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