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Trotz Gerichtsbeschluss: Regierung nennt AfD weiterhin "Prüffall" des Verfassungsschutzes

Archivmeldung vom 02.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Horst Seehofer Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Horst Seehofer Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Trotz eines gerichtlichen Verbots bezeichnet die Bundesregierung die AfD weiterhin öffentlich als einen "Prüffall" des Verfassungsschutzes. So hat nach "Tagesspiegel"-Informationen zuletzt der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums Hans-Georg Engelke (CDU) im April in einer schriftlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von einer "weiteren Bearbeitung des Prüffalls" gesprochen.

Zuvor hatte sich der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz (CDU) im März bereits ähnlich geäußert. Das Verwaltungsgericht Köln hatte es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Ende Februar untersagt, in Bezug auf die AfD zu äußern oder zu verbreiten, diese werde als "Prüffall" bearbeitet. Die Richter begründeten ihren mittlerweile rechtskräftigen Beschluss damit, eine derartige öffentliche Einstufung beeinträchtige die AfD in ihrer grundgesetzlich geschützten Parteienfreiheit und ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der für die Aufsicht über den Verfassungsschutz zuständig ist, hält offenbar trotzdem daran fest, die Partei öffentlich als BfV-"Prüffall" benennen zu lassen. Ein Sprecher Seehofers verwies gegenüber dem "Tagesspiegel" darauf, dass allein das Ministerium für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zuständig sei und es sich damit nicht um Öffentlichkeitsarbeit des BfV handele, wie sie Gegenstand des Gerichtsbeschlusses gewesen sei.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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