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SSW: Böllerverbot in Kiel: Schutzzonen-Karte zeigt Handlungsbedarf

Freigeschaltet am 11.09.2025 um 08:29 durch Sanjo Babić
Marcel Schmidt und Pascal Schmidt (2024) Bild: SSW
Marcel Schmidt und Pascal Schmidt (2024) Bild: SSW

Zur Beratung des SSW-Antrags „Mehr Möglichkeiten für Böllerverbotszonen“ in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Inneres und Gleichstellung erklären Ratsherr Pascal Schmidt, innenpolitischer Sprecher und Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel: „In der Kieler Debatte um ein Böllerverbot war die erneute Beratung unseres im Frühjahr in die Ausschüsse überwiesenen Antrags ‚Mehr Möglichkeiten für Böllerverbotszonen’ (Drs. 0122/2025-01) in der gestrigen Sitzung des Finanz-, Innen- und Gleichstellungsausschusses ein Wendepunkt."

Beide weiter: "Bereits im Vorfeld hatten wir die Verwaltung mit der Erstellung einer Karte beauftragt, in der die Schutzzonen verzeichnet sind, in denen bereits jetzt nach geltendem Recht keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen.

Diese Karte wurde gestern im Ausschuss vorgestellt mit dem überraschenden Ergebnis: Bereits jetzt sind weite Teile des Kieler Stadtgebiets faktisch Böllerverbotszonen. Dass auch in diesen Teilen der Stadt am Silvesterabend fleißig geböllert wird, zeigt uns, dass die Schutzzonen offenkundig schwierig zu kontrollieren sind. Die Angelegenheit soll jetzt richtigerweise wieder auf die Tagesordnung kommen, wenn der Ausschuss das nächste Mal als Polizeibeirat tagt, um die Sachlage mit der Polizei diskutieren zu können. 

Ein Ergebnis der dann folgenden Diskussion könnte nach unserer Auffassung sein, dass die faktisch bereits in weiten Teilen der Stadt geltenden Böllerverbote auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden, um die Kontrollsituation für die Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst wieder zu vereinfachen. In jedem Fall bringt die Vorlage der Karte durch die Stadtverwaltung jetzt eine Dynamik in die Debatte, an der am Ende ein Ergebnis stehen muss, dass anders ist, als der jetzige Zustand von flächendeckenden Verbotszonen, deren Einhaltung offensichtlich nicht wirksam kontrolliert werden kann.“

Quelle: SSW

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