Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Ex-Verfassungsrichter Papier hält 2G-Regel für grundgesetzkonform

Ex-Verfassungsrichter Papier hält 2G-Regel für grundgesetzkonform

Archivmeldung vom 21.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dürfen Gesetze das Leben eines oder aller Menschen zur Qual machen? (Symbolbild)
Dürfen Gesetze das Leben eines oder aller Menschen zur Qual machen? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die 2G-Regel für öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen für grundgesetzkonform. Das sagte er dem Portal "Business Insider".

Papier war bis 2010 Präsident des Verfassungsgerichts und gilt nach wie vor als einer der wichtigsten Staatsrechtler Deutschlands. "Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, die nicht-geimpften, aber negativ getesteten Personen in jedem Fall den geimpften und genesenen Personen gleichzustellen", so der Jurist. Er könne unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte 2G-Lösung bei der Nutzung von öffentlichen Einrichtungen oder dem Besuch von Veranstaltungen verbindlich vorschreiben, so der Jurist.

Doch diese Eingriffe könnten rechtlich nicht mit dem Schutz der Ungeimpften selbst begründet werden: "Der Staat darf sich nicht als fürsorgender Vormund gerieren." Rechtlich vertretbar seien sie nur dann, wenn durch die Ungeimpften eine Gefahr für "das allgemeine Wohl" ausgeht, so Papier weiter. Die Höhe der Inzidenz - also die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus - alleine tauge jedoch nicht als Kennzahl, um diese Eingriffe zu begründen. Negative Corona-Tests hält Papier für nicht ausreichend, Ungeimpfte genauso zu behandeln wie Getestete oder Genesene. Denn "nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand bietet jedenfalls der sogenannte Anti-Gen-Test keine wirkliche Genauigkeit", so Papiers Begründung. Und weiter: "Zum anderen ist nicht sichergestellt, dass in jedem Fall eine exakte Anwendung dieses Tests erfolgte, sodass auch aus diesem Grunde eine zuverlässige Genauigkeit im Hinblick auf eine mögliche Infektion fehlt." Pauschale Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder gar ein Lockdown dürfe es für Geimpfte zu Genesene dagegen nicht mehr geben.

"Freiheitsbeschränkungen sind gegenüber geimpften und genesenen Personen regelmäßig nicht mehr zulässig, denn sie sind zur Verhinderung der Verbreitung der Covid-19-Erkrankung nicht mehr notwendig. Bei der Aufhebung oder Lockerung staatlicher Beschränkungsmaßnahmen für diese Personen geht es um die rechtlich gebotene Herstellung des verfassungsrechtlichen Normalzustands", so Papier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte nervig in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige