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Linksfraktion fordert Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Archivmeldung vom 19.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jan Korte (2019)
Jan Korte (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen.

Eine Änderung soll dafür sorgen, "dass Eltern mit erkrankten und vorerkrankten Kindern für die Dauer der Pandemie für ihren Verdienstausfall entschädigt werden", heißt es in einem Brief von Korte an Spahn, über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

Diese Familien, die ohnehin vor großen Herausforderungen stünden, hätten es verdient, dass die Gesellschaft sie in dieser Krise unterstütze. Eltern, deren Kinder aufgrund von Vorerkrankungen zur Risiko-Gruppe für Corona-Erkrankungen gehören, haben aktuell nach Infektionsschutzgesetz keinen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, heißt es in einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium, Thomas Gebhart (CDU), auf eine Anfrage von Korte, über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

"Sofern allein aufgrund der Zugehörigkeit des Kindes zu einer Risikogruppe eine Betreuungsmöglichkeit durch die Schule oder die Kita nicht wahrgenommen wird, besteht kein Anspruch." Dieser bestehe nur, wenn der Erwachsene selbst wegen der Corona-Pandemie einem Tätigkeitsverbot unterliege oder aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung nicht arbeiten könne und deshalb einen Verdienstausfall erleide.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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