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FDP: Bundesregierung "verschläft" Reform des Namensrechts

Archivmeldung vom 08.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katrin Helling-Plahr (2019)
Katrin Helling-Plahr (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die FDP wirft der Bundesregierung vor, die "von ihrer eigenen Expertenkommission angemahnte Liberalisierung des Namensrechts zu verschlafen". Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr sagte der "Süddeutschen Zeitung", ihre Fraktion habe deshalb einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem wenigstens ein zentraler Vorschlag der Expertenkommission umgesetzt werden solle: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder.

An diesem Mittwoch gibt es im Rechtsausschuss des Bundestags eine Sachverständigen-Anhörung zu dem FDP-Gesetzentwurf. Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium hatten im März in einer gemeinsamen Mitteilung erklärt, "dass das deutsche Namensrecht zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich ist".

Die Bürger würden "sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung" wünschen. Dies sei "in vielen anderen europäischen Ländern bereits der Fall". Die beiden Ministerien veröffentlichten damals die Ergebnisse einer Expertenkommission, die sie im Jahr 2018 eingesetzt hatten. Die Fachleute aus Justiz, Forschung und Verwaltung hatten sich auf weitgehende Reformvorschläge verständigt - etwa zum Tragen von Doppelnamen oder zu Namensänderungen. Doch seitdem ist nichts mehr passiert. Auf Nachfrage der "Süddeutschen Zeitung" teilte das Bundesjustizministerium jetzt mit, die Vorschläge der Expertenkommission sollten erst einmal "der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden".

Ein zusammen mit dem Innenministerium geplantes Symposium zu dem Thema sei "aufgrund der Covid-19-Pandemie auf die Mitte des nächsten Jahres verlegt worden". Die Bundesregierung wolle erst "in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden". Übersetzt bedeutet das: Änderungen werden frühestens im Jahr 2022 in Kraft treten. Die FDP verurteilt diese Verzögerung. Das bisherige Namensrecht behindere "die freie Namenswahl", klagt Helling-Plahr. Noch immer sei "es Ehepaaren nicht möglich, gemeinsam einen zweigliedrigen Ehenamen zu führen oder diesen einem gemeinsamen Kind als Geburtsnamen zu geben". Die FDP-Abgeordnete skizziert das Problem an einem Beispiel: "Nehmen wir an, Frau Müller und Herr Meier heiraten. Nur einer der beiden kann einen Doppelnamen annehmen, in diesem Fall Müller-Meier oder Meier-Müller." Der andere Partner müsse bei einem Einzelnamen bleiben. Mit ihrem Gesetzentwurf wolle die FDP das ändern: Künftig sollen die beiden Ehepartner auch einen gemeinsamen Doppelnamen tragen können. Die FDP will auch die Möglichkeiten für die Namensgebung bei Kindern erweitern. "Bekommen Frau Müller und Herr Meier ein gemeinsames Kind, so kann dieses derzeit keinen Doppelnamen der Ehepartner Müller und Meier bekommen", sagte Helling-Plahr.

Ein gemeinsames Kind dürfe nur "entweder den Namen der Mutter oder den des Vaters erhalten". Eine Tochter von Frau Müller und Herrn Meier dürfe also zum Beispiel Marie Müller oder Marie Meier heißen, nicht aber Marie Müller-Meier oder Marie Meier-Müller. Das gelte sogar dann, wenn ein Elternteil selbst einen Doppelnamen führe. "Wie soll man das einem Kind erklären?", fragte Helling-Plahr. "Dass Eltern noch immer nicht frei über den Namen ihres Kindes entscheiden dürfen, ist traurig." Die Bundesregierung müsse sich "endlich der gesellschaftlichen Realität" stellen. Denn es gehe "um nichts anderes als die freie Wahl des eigenen Namens und dem der eigenen Kinder - und damit auch um ein wesentliches identitätsstiftendes Merkmal von Familien". In dem FDP-Gesetzentwurf heißt es deshalb: "Es soll zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen. Weiterhin soll es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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