Dr. Rainer Balzer: „Rassistisches Gegröle am 1. Mai: Verfahren eingestellt“
„Dass eine Parole, die dem verordneten Willkommens- und Vielfaltsnarrativ wiederspricht, trotzdem der Meinungsfreiheit unterliegt, muss die linksgrüne Haltungselite aushalten.“ Mit diesen Worten reagiert der kulturpolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Balzer MdL auf die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen, acht Ermittlungsverfahren wegen des adaptierten Gesangs von Gigi D’Agostinos „L’amour toujours“ auf einer Maiwagenfahrt einzustellen.
Dr. Balzer weiter: „Das Bundesverfassungsgericht hat schon am 4.2.2010 (Az: 1 BvR 369/04) beschlossen, dass ‚Ausländer raus‘ von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht ohne Weiteres Volksverhetzung ist. Und zum zweiten Teil: Wem soll Deutschland denn sonst gehören? Den US-Investoren? Den Chinesen?
Übermäßige Moralisierung erzeugt Gegenwehr und provoziert den Tabubruch. Das mag man geschmacklos finden – justitiabel ist es nicht. Dass sich dpa nicht entblödet, dennoch von ‚rassistischem Gegröle‘ zu faseln, zeigt den woken Einheitskorridor der Mainstreammedien, die inzwischen zu blinden Verkündern von Regierungsnarrativen verkommen sind.
Ein Land, in dem singende Jugendliche mehr Empörung auslösen als eine Kalifatsdemo mit 2000 Teilnehmern oder gar Tötungsdelikte ausländischer Asylbewerber, hat keinerlei Koordinatensystem mehr.“
Quelle: AfD BW