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Streit über Kölsch-Kartell geht vor Bundesgerichtshof - Bundeskartellamt geht gegen Freispruch vor

Archivmeldung vom 16.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die strafrechtliche Aufarbeitung um ein mutmaßliches Kartell namhafter Kölsch-Brauereien ist noch nicht zu Ende. Wie ein Sprecher des Bundeskartellamts dem "Kölner Stadt-Anzeiger" auf Anfrage mitteilte, hat die Behörde beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel eingelegt.

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Düsseldorf hatte kürzlich die betroffenen Produzenten Gaffel, Früh und Erzquell (Zunft Kölsch) vom Vorwurf der Preisabsprachen in den Jahren 2007/2008 freigesprochen. Damit entfielen zunächst für die Eigner drohende Bußgelder in der Höhe von acht Millionen Euro.

Die Kartell-Ankläger hatten im OLG-Prozess Beweismittel und Indizien vorgelegt, wonach "die für die Brauereien Verantwortlichen" auf Sitzungen des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW etwa am 5. September 2007 die Preiserhöhung für Flaschen- und Fassbier abgesprochen hätten. Dabei stützen sich die Wettbewerbshüter in erster Linie auf Geständnisse der Top-Manager anderer Mitglieder in der Kartellriege. Das Verfahren gegen die Kölsch-Produzenten war ein Ableger der Absprachen zwischen den Premium-Pils-Marken wie Veltins oder Krombacher. Die geständigen Großkonzerne mussten insgesamt Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten. In dem langwierigen Prozess gegen Gaffel & Co. aber konnten sich ehemalige Belastungszeugen aus den Pils-Konzernen nicht mehr an die damaligen Geschehnisse bei den Zusammenkünften des Brauereiverbandes NRW erinnern. Andere Bier-Manager machten widersprüchliche Aussagen, so dass der Kartellsenat am Ende die Kölsch-Brauer freisprach. Nun aber geht es in die nächste Runde vor den Bundesgerichtshof.

In einer ersten Reaktion äußerte sich die Kölner Gaffel-Brauerei gelassen. "Das war ein Freispruch erster Klasse", sagte Thomas Deloy, Marketing-Geschäftsführer und PR-Beauftragter der Gaffel-Brauerei der Zeitung zum OLG-Urteil. Das Unternehmen sieht in der Beschwerde offensichtlich keine Gefahr. "Das Gericht hat für alle sehr nachvollziehbar gehandelt. Wir gehen nicht davon aus, dass es in dem Verfahren einen weiteren Verlauf gibt", sagte der Manager weiter.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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