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Von der Leyen spricht sich für öffentlich tagenden Untersuchungsausschuss in der Berateraffäre aus

Archivmeldung vom 27.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Aktentasche (Symbolbild)
Aktentasche (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, dass der von der Opposition beantragte Untersuchungsausschuss in der Berateraffäre der Bundeswehr öffentlich tagen soll. Sie könne gut verstehen, dass die Opposition von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch machen wolle, um in einem Untersuchungsausschuss die Zeugen auch noch persönlich zu befragen, sagte von der Leyen der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag).

"Der sollte dann möglichst öffentlich tagen, dass volle Transparenz herrscht und sich jeder ein eigenes Urteil bilden kann, was an den Vorwürfen dran ist." Die Ministerin betonte ihre Verantwortung: "Ganz grundsätzlich: Ich trage immer die politische Gesamtverantwortung für alles, was in der Bundeswehr mit ihren 250.000 Menschen passiert. Die allermeisten Beamten und Soldaten kennen ihre Verantwortung sehr gut und handeln vorbildlich." Von der Leyen rechtfertigte eine umfassende Beratung von außen. "Wenn wir wichtige Projekte der Modernisierung und Digitalisierung im notwendigen Tempo vorantreiben wollen, brauchen wir auch Beratung und Unterstützung von externen Fachleuten. Das ist auch im Grundsatz vom Rechnungshof unbestritten." Sie verwies darauf, dass die Bundeswehr eine komplette neue IT-Architektur über ihre gesamte Struktur baue, "vom militärischen Gefechtsstand in Mali über sichere Datenkommunikation bis hin zum Bürorechner im Ministerium und neuen Rechenzentren und Versorgungskonzepten". Die Ministerin räumte bei der Vergabe von Beraterverträgen aber auch Fehler ein. "Die hohe Quote an Vergaberechtsfehlern in der untersuchten Stichprobe wird zu Recht kritisiert. Das hätte einer Verwaltung nicht passieren dürfen; da haben Qualitätskontrollen versagt", sagte von der Leyen. "Es hatte sich Laxheit im Umgang mit einem Rahmenvertrag eingeschlichen. Der war zwar für IT-Leistungen von IBM-Software zugelassen, aber nicht für andere Zwecke." Der Großteil der Beratungsleistungen werde rechtmäßig abgerufen, im Volumen machten sie auch nur einen Promille-Anteil am Verteidigungsetat aus. Zum Vorwurf der Vetternwirtschaft erklärte von der Leyen: "Es gibt Kenn-Verhältnisse. Die geben natürlich einen unschönen Anschein. Deswegen muss selbstverständlich genau geprüft werden, ob diese Verhältnisse irgendeinen Einfluss auf die Leistung und die Konditionen hatten." Was sie bisher wisse, sei, dass es sich um anerkannte Fachleute gehandelt habe, die zu marktüblichen Preisen für die Bundeswehr gute und notwendige Leistungen erbracht hätten. "Für mehr fehlt trotz intensiver Nachforschungen immer noch jeder handfeste Beweis."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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