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Rufe nach "gendergerechtem" Pflichttext bei Arzneimittelwerbung

Archivmeldung vom 27.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Unterschriftenaktion und Aufruf gegen „Gender-Unfug“
Unterschriftenaktion und Aufruf gegen „Gender-Unfug“

Bild: Screenshot Youtube Video: "Nach Rinderwahn kommt Genderwahn - Gender Gaga an deutschen Universität_innen" / Eigenes Werk

Aus der Ärzte- und Apothekerschaft kommen Rufe an die Ampelkoalition, den Pflichttext bei der Arzneimittelwerbung, wonach zu Risiken und Nebenwirkungen "Arzt oder Apotheker" gefragt werden sollen, umzuformulieren. "Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit", sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Heute sei rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich, argumentierte er. "Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden", regte er an. Auch die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, sprach sich für eine Neufassung aus. Fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten seien Frauen, sagte Overwiening dem RND und wendet sich damit gegen das generische Maskulinum, das im Deutschen traditionell Männer und Frauen mit einschließt: "Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden", sagte sie.

Der Hinweis: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker", ist durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gesetzlich vorgegeben und darf von Werbern nicht verändert werden. Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, machte einen konkreten Vorschlag für eine Neuformulierung: Der überarbeitete Pflichttext müsse leicht verständlich bleiben und Patienten an die richtigen Stellen verweisen, die kompetent und evidenzbasiert aufklären könnten, sagte sie dem RND. Groß schlug daher vor: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach."

ABDA-Chefin Overwiening sprach sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten erlaubt sind. Neben dem bisherigen Hinweis "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" soll nach ihrem Vorschlag zulässig sein: "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin", "Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin" oder "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker". Overwiening: "Jede und jeder Werbetreibende könnte dann frei und flexibel eine dieser Formulierungen einsetzen und damit auch eine öffentlich sichtbare Selbstauskunft über das eigene Unternehmen hinsichtlich einer geschlechtergerechten Sprache geben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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