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Linke gegen geplante Anpassung der Regelbedarfe in Grundsicherung

Archivmeldung vom 08.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Katja Kipping (2019)
Katja Kipping (2019)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Linken-Politikerin Katja Kipping wirft der Bundesregierung vor, die Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 für Sozialkürzungen zu nutzen. Die Berechnung der Bundesregierung basiere auf einem Sondereffekt der Corona-Pandemie und führe somit zu einer "Verzerrung", sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Anlass ist der am Freitag im Bundesrat geplante Beschluss, die Regelbedarfe für Hilfsbedürftige ab 2022 anzupassen. Betroffen sind davon rund 6,8 Millionen Bundesbürger, die zum Beispiel Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit sowie als Erwerbslose beziehen. Sie begründet das damit, dass für die Anpassung des Regelbedarfs an das Preisniveau ab 1. Januar 2022 als Berechnungsgrundlage der Zeitraum vom Juli 2020 bis Juni 2021 herangezogen werde.

In diesen Zeitraum, so Kipping, falle jedoch auch die Absenkung der Mehrwertsteuer, die insbesondere bei Lebensmitteln eine zeitweilige Senkung der Verbraucherpreise bewirkt hätte. "Mit dem Auslaufen der zeitlich befristeten Steuersenkung sind die Preise aber mittlerweile längst über das Ausgangsniveau gestiegen. Die neuen Regelbedarfe bedeuten also einen realen Kaufkraftverlust", sagte Kipping dem RND. "Während die Bundesregierung die Absenkung der Mehrwertsteuer als Wohltat für die Bevölkerung verkauft hat, senkt sie nun faktisch die Sätze für arme Rentner in der Grundsicherung und Erwerbslose", kritisierte Kipping.

"Die Bundesregierung hätte eine gesetzliche Reglung schaffen müssen, um die Sondereffekte bei der Anpassung zu berücksichtigen und Kaufkraftverluste der ärmsten Menschen zu verhindern." Kipping verweist auf einen Vergleich der Halbjahre vor und nach der Mehrwertsteuersenkung. Danach seien die Lebensmittelpreise um durchschnittlich zwei Prozent gestiegen. "Die Regelbedarfe steigen allerdings zum Beispiel für alleinstehende Erwachsen lediglich um maximal 0,76 Prozent oder drei Euro."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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