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HDE warnt Altmaier vor Aktionismus beim digitalen Wettbewerbsrecht

Archivmeldung vom 19.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Erhobener Zeigefinger, Drohen & Warnen (Symbolbild)
Erhobener Zeigefinger, Drohen & Warnen (Symbolbild)

Bild: A. Reinkober / pixelio.de

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geplante Änderung des Wettbewerbsrechts ("GWB-Digitalisierungsgesetz") kritisch. Der HDE erinnerte im "Handelsblatt" daran, dass das Wettbewerbsrecht erst im Jahr 2017 im Zuge der Digitalisierung geändert worden sei.

"Die Wirksamkeit dieser Neuregelungen und der womöglich bestehende Nachjustierungsbedarf konnte seitdem noch gar nicht evaluiert werden", sagte Verbands-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der Zeitung. "Um Schäden im Wettbewerb durch Überregulierungen zu vermeiden, sollte der Gesetzgeber deshalb unnötigen Aktionismus vermeiden." In jedem Fall müsse darauf verzichtet werden, die gesamte Wirtschaft mit wettbewerbsbeschränkenden Regelungen zu belasten, die eigentlich die großen reinen Digitalunternehmen wie Google und Facebook im Fokus hätten.

"Die geplante Erweiterung des Schutzbereichs der Missbrauchsaufsicht auch auf internationale Großunternehmen sollte daher unbedingt aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden." Die Regelungen sollten vielmehr "eindeutig nur für reine Digitalunternehmen gelten und dementsprechend unmissverständlich formuliert werden", so Genth. Ansonsten brächten die angedachten Änderungen das Gleichgewicht zwischen den Lebensmitteleinzelhändlern und der Industrie in den Vertragsverhandlungen zulasten des Handels aus der Balance. "Im Ergebnis profitieren dann internationale Großkonzerne aus der Lebensmittelindustrie, Verlierer wären der Handel und seine Kunden." Das Bundeswirtschaftsministerium will mit der sogenannten GWB-Novelle den Wettbewerb in der Digitalbranche erleichtern und das Kartellamt stärken.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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