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Bosbach verteidigt geplante Verschärfung des Jugendstrafrechts

Archivmeldung vom 12.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Bosbach Bild: Deutscher Bundestag  / Renate Blanke
Wolfgang Bosbach Bild: Deutscher Bundestag / Renate Blanke

Der Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach (CDU) hat den von der schwarz-gelben Koalition geplanten und umstrittenen "Warnschussarrest" für jugendliche Straftäter verteidigt. "Nicht wenige Straftäter, die eine Bewährungsstrafe erhalten, glauben ernsthaft, dies sei ein Freispruch zweiter Klasse", sagte Bosbach der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

"Deshalb wollen wir, dass neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe auch Arrest verhängt werden kann, damit der Täter ein Gefühl dafür bekommt, was Freiheitsentzug tatsächlich bedeutet", so Bosbach weiter. Es gehe darum, jugendlichen Straftätern eine spürbare Reaktion des Staates zu vermitteln. Bosbach: "Um ein Bild aus dem Fußball zu nehmen: Warnschussarrest ist die Gelbe Karte. Der Schiedsrichter zückt sie bei einem schweren Foul, wenn aber ein Platzverweis nicht zwingend ist. Damit weiß der Spieler aber auch: Noch so ein Foul und ich muss das Spielfeld verlassen."

CDU, CSU und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung des Warnschussarrestes sowie eine Erhöhung der Jugendstrafe für Mord von zehn auf 15 Jahre Haft vereinbart. Wann die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, ist nach Angaben eines Ministeriumssprechers noch offen. Die Beratungen hätten erst begonnen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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