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Bundesbehörden wollen Verbraucher vor hohen Gebühren warnen

Archivmeldung vom 03.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesbehörden haben sich im Streit um das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bereit erklärt, Verbraucher vor hohen Gebührenforderungen zu warnen.

Falls Bürger eine Auskunft nach dem neuen VIG verlangen, hätten sich die Bundesbehörden verpflichtet, die Bürger zu warnen, wenn eine Auskunft teurer als 25 Euro werde, sagte eine Sprecherin des Bundesverbraucherschutzministeriums dem Tagesspiegel am Sonntag. "Das neue Gesetz wird bürgerfreundlich gehandhabt", betonte die Sprecherin.

Damit reagierte das Ministerium auf die Kritik von Verbraucherschützern an dem neuen Gesetz. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hatte bemängelt, dass es in den meisten Bundesländern noch keine Gebührenordnungen für Anfragen nach dem VIG gibt. Daher könnten theoretisch Gebühren von über 10 000 Euro auf die Bürger zukommen. Das neue VIG ist am 1. Mai in Kraft getreten und gibt den Bürgern einen Auskunftsanspruch gegen Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden.

Quelle: Der Tagesspiegel

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