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Bundesjustizministerin will Verbraucher besser vor Internet-Abzockern schützen

Archivmeldung vom 29.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: leutheusser-schnarrenberger.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: leutheusser-schnarrenberger.de

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Verbraucher bei Geschäften im Internet und am Telefon künftig besser vor Abzockern schützen. Das sieht ein Gesetzentwurf ihres Ministeriums vor, der der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe) vorliegt. Die Justizministerin will damit mehrere Probleme bekämpfen, über die viele Verbraucher klagen.

So sollen Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden. Zudem plant Leutheusser-Schnarrenberger, die Bürger besser vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkassofirmen zu schützen, da es immer wieder vorgekommen ist, dass sie Forderungen eintreiben, die in Wahrheit gar nicht existieren. Deshalb müssen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden sind. Auch sollen die Unternehmen strenger beaufsichtigt werden.

Aus dem Entwurf geht weiter hervor, dass die Justizministerin den sogenannten Abmahn-Wahn eindämmen will. Dieser hat sich für einige Anwälte im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Vor allem wegen dieses Streitpunkts hatte sich das Gesetz immer wieder verzögert. In der Unionsfraktion hatte man einen ersten Entwurf aus dem Haus von Leutheusser-Schnarrenberger nicht für ausgewogen gehalten. Doch jetzt haben sich Ministerium und die Unions-Fraktion geeinigt, wie beide Seiten übereinstimmend der SZ bestätigten. Demnach dürfen Anwälte künftig privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Wer allerdings in gewerblichem Ausmaß Urheberrechte verletzt, muss auch weiterhin die volle Gebühr zahlen. "Damit stellen wir sicher, dass einerseits Eltern und ihre Kinder vor überzogenen Abmahnkosten geschützt sind, dass aber andererseits das massenhafte Raubkopieren nicht in den Genuss dieses Privilegs kommt", sagte Unions-Fraktionsvize Günter Krings der Zeitung. Verbraucherschützer hatten das Gesetz seit Monaten angemahnt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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