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Nichtwahl von AfD-Landtagsabgeordneter Dr. Christina Baum ins PKG ist eine politische Farce

Archivmeldung vom 14.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Christina Baum (2018)
Dr. Christina Baum (2018)

Bild: AfD Deutschland

Einmal mehr haben die im Landtag vertretenen Kartellparteien bei der mehrheitlichen Ablehnung der AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Christina Baum als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) bewiesen, wes Geistes Kind sie sind.

Ungeachtet des Anrechts der Alternative für Deutschland, im Parlamentarischen Kontrollgremium angemessen vertreten zu sein, stimmten die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und SPD geschlossen gegen die AfD-Volksvertreterin und maßten sich damit erneut an, darüber bestimmen zu wollen, wen die AfD-Fraktion ihrer Meinung nach entsenden darf und wen nicht. Dies stellt einen klaren Verfassungsbruch sowie einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des baden-württembergischen Landtages dar.

Die AfD-Fraktion stellt fest, dass die Anwürfe gegen die Abgeordnete Dr. Christina Baum an den Haaren herbeigezogen und völlig untauglich sind, um der frei gewählten und von der Fraktion vorgeschlagenen Volksvertreterin die Mitgliedschaft im PKG zu verweigern. Dr. Christina Baum ist jahrelang vom Staatssicherheitsdienst der DDR observiert und verfolgt worden. Ihre Post wurde abgefangen, Kontakte zu ihrem Bruder und ihrem Verlobten in der Bundesrepublik Deutschland wurden durch das SED-Regime unterbunden.

Als Opfer des Ministeriums für Staatssicherheit, das in der DDR die gleiche unrühmliche und antidemokratische Rolle einnahm wie die Geheime Staatspolizei im Dritten Reich, wird Dr. Christina Baum von den Kartellparteien erneut für ihr politisches Engagement ausgegrenzt und bekommt den Machtmissbrauch der neuen Blockpartei zum wiederholten Male am eigenen Leib zu spüren. Gerade Mitbürger wie die AfD-Abgeordnete Dr. Christina Baum, die eine totalitäre und zutiefst menschenverachtende kommunistische Diktatur am eigenen Leib erleben mussten, sind besonders sensibilisiert, wenn sie Ansätze und Bestrebungen erkennen, die einstmals stabile freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland zu untergraben und durch eine gesellschaftliche Transformation ihrer Kernelemente zu berauben, wie dies im Umgang mit der demokratischen Volkspartei AfD, ihren Mandatsträgern, Mitgliedern und Wählern mehr als deutlich zutage tritt. Niemand ist besser geeigneter zu kontrollieren, ob die Regierung den Verfassungsschutz missbraucht, als ein früheres Stasi-Opfer!

Der Zweck des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach § 16 Absatz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes ist eine möglichst wirksame parlamentarische Kontrolle der für die Tätigkeit des Verfassungsschutzes politisch verantwortlichen Regierung und damit der Schutz der Bürger vor dem Versagen und den Exzessen staatlicher Geheimdienste. Die AfD tritt seit ihrem Einzug in den Landtag von Baden-Württemberg dafür ein, einem Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes mit aller Entschiedenheit entgegenzuwirken.

Die Beeinträchtigung der Abgeordneten Dr. Christina Baum in ihren parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten sowie die Behinderung der Arbeit der AfD-Fraktion stellen einen klaren Bruch der baden-württembergischen Landesverfassung sowie der Geschäftsordnung des Landtags dar. Nach §16a Absatz 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes ist beim Ausscheiden eines Mitgliedes oder eines stellvertretenden Mitgliedes aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium "unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen". Bislang hat der Vorsitzende des PKG aber weder eine Initiative zur Nachwahl ergriffen noch wurden Gründe der Ablehnung der Beteiligung der AfD an der PKG-Kontrolle genannt.

Diese Verweigerung ist willkürlich, sachgrundlos, undemokratisch und somit rechtswidrig. Für die unverzüglich durchzuführende Wahl der PKG-Mitglieder gibt es klare Vorgaben: Vor der 6. Sitzung am 9. Juni 2016 sind die Fraktionen übereingekommen, dass sich das Parlamentarische Kontrollgremium in der 16. Wahlperiode aus neun Mitgliedern aller Fraktionen zusammensetzt. Nach §16a Absatz 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes wird das Parlamentarische Kontrollgremium aus der Mitte des Landtags gewählt. Die Ausschussmitglieder werden nach §19 Absatz 2 der GO nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt. Zudem werden nach § 19 Absatz 3 der GO die Fraktionen bei der Besetzung der Ausschüsse ihrer Mitgliederzahl entsprechend berücksichtigt. Die AfD-Fraktion ist also nach dem Gesetz, nach dem konstituierenden Beschluss des 16. Landtags und nach der Geschäftsordnung zwingend bei der Besetzung des PKG und nach ihrem Vorschlag zu beteiligen. Hinderungsgründe gegen die sofortige Beteiligung der AfD durch unverzügliche Nachwahl bestehen nicht.

Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)

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