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Bund und Länder verpflichten Unis zu Maßnahmen gegen Studienabbruch

Archivmeldung vom 20.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Barney O´Fair / pixelio.de
Bild: Barney O´Fair / pixelio.de

Bund und Länder verpflichten die Hochschulen, Maßnahmen gegen Studienabbruch zu ergreifen. Dafür muss ein Teil der Mittel des künftigen Hochschulpakts aufgewendet werden. Laut dem Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020, der der "Welt" vorliegt, sollen die Länder ab 2016 zehn Prozent der Mittel, die ihnen der Bund für jeden neuen Studienplatz gibt, einsetzen, "um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen".

Die Länder ihrerseits werden demnach ebenfalls zehn Prozent ihres Anteils drauflegen. Für einen neuen Studienplatz werden pro Jahr insgesamt 26.000 Euro kalkuliert. Die eine Hälfte kommt vom Bund, die andere vom Land. Damit würden davon künftig 2.600 Euro in, wie es heißt, "zielgerichtete Maßnahmen" gegen Studienabbruch fließen. Über die Erreichung der Ziele und die durchgeführten Maßnahmen soll jährlich berichtet werden.

Laut des Papiers, über das die gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern am 30. Oktober befinden soll, bevor es dann die Ministerpräsidenten beschließen, soll der Schwerpunkt bei den neuen Studienplätzen an den Fachhochschulen und in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik liegen.

Darüber hinaus soll Studieren ohne Abitur noch leichter werden. "Die Länder werden im Rahmen des Hochschulpakts zudem mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zu den Hochschulen eröffnen."

Insgesamt wird der Bund zwischen 2015 und 2023 für die Ausfinanzierung des alten und des neuen Hochschulpakts mehr als 14,1 Milliarden Euro bereitstellen. Die Ländergemeinschaft wird mehr als 18,3 Milliarden Euro aufbringen.

Grundlage für die Berechnung ist die Prognose der Studienanfängerzahlen der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2014. Der Bund will dabei seinen Anteil nicht mehr dynamisch veränderten Studentenzahlen anpassen. "Sollte die Zahl der statistisch nachgewiesenen zusätzlichen Studienanfänger die aus der KMK-Vorausberechnung von 2014 berechnete Zahl zusätzlicher Studienanfänger übersteigen, so werden hierfür keine Bundesmittel bereitgestellt", heißt es in dem Papier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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