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Gagel: Mandatsberechnungsfehler könnte Ende für CDU-GRÜNE Regierung in Hessen sein

Archivmeldung vom 12.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klaus Gagel (2019)
Klaus Gagel (2019)

Bild: AfD Deutschland

In der Aktuellen Stunde der AfD im Hessischen Landtag am 12. Dezember 2019 thematisierte der Abgeordnete Klaus Gagel die Mandatsberechnung zur Landtagswahl 2018 und begründete die Kritik seitens der AfD: „Die Mandatsberechnung des Landeswahlleiters ist falsch.“ Der Fehler liege in der Berechnung der Überhang- und Ausgleichmandate."

Gagel weiter: "Die richtige Berechnung nach dem hessischen Wahlgesetz sehe ein weiteres Mandat vor, welches den Proporz sicherstellen soll. Dieses 138ste Mandat wurde bei der Konstituierung des Landtages jedoch nicht berücksichtigt. Durch dieses eine fehlende Mandat, welches der Opposition zugutekomme, habe die schwarz-grüne Koalition eine hauchdünne Mehrheit erhalten.

Für Klaus Gagel gibt es keinen Zweifel: „Das 138ste Mandat muss im Sinne der hessischen Verfassung, des Wahlgesetzes und des Wählerwillens dem Plenum zugefügt werden. Da dieses Mandat der Opposition zugeteilt werden muss, ergibt sich ein Patt zwischen CDU und Grünen und den anderen Parteien.“

Gagel, der schon im Dezember 2018 Einspruch beim Wahlprüfungsgericht eingelegt hatte, stützt sich dabei auf ein umfangreiches Gutachten des Staatsrechtsprofessors Dr. Michael Elicker, der schon der AfD in Sachsen erfolgreich bei ihrer Landesliste geholfen hatte. Des Weiteren kann Klaus Gagel sich auf ein Urteil des Staatsgerichtshofes vom 14. Juni 2006 stützen (StGH-HE RNr.: 57). „Wir erwarten von der Regierung, dass sie öffentlich ihr Interesse bekundet, der Frage nachzugehen, ob der Wählerwille korrekt abgebildet wurde. Vom Landeswahlgericht erwarten wir nun eine zügige Entscheidung“, fordert Gagel die Landesregierung zum Handeln auf.

Schon bei der hessischen Landtagswahl 2009 kam es zum gleichen Fehler bei der Mandatsberechnung. „Der damalige Landtag erhielt 4 Überhangmandate der CDU, die aber nur durch 4 Mandate ausgeglichen wurden. Um den Proporz zu erhalten, hätten aber 6 Ausgleichsmandate gebildet werden müssen. SPD und Linke wären bei richtiger Berechnung 2009 mit jeweils einem Mandat mehr im Landtag vertreten gewesen. Die CDU konnte 2009 davon profitieren. 2018 ist es wiederum die CDU, die von einer falschen Berechnung profitiert.“ Man gehe davon aus, dass die Landesregierung und die anderen Parteien ein ebenso großes Interesse wie die AfD zeigten, dass der Wählerwille sich korrekt im Landtag abbilde. „Es ist besonders wichtig, dass der Aufklärungswille auch von den anderen Parteien und dem Wahlprüfungsgericht ausgeht. Das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie könnte sonst erschüttert werden und das – davon gehen wir aus – möchte niemand“, so Gagel.

Quelle: AfD Deutschland

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