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Justizministerin: Keine schnelle Regelung der Zwangsbehandlung psychisch Kranker

Archivmeldung vom 20.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de

Eine gesetzliche Regelung der Zwangsbehandlung psychisch Kranker ist nicht absehbar. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus", dies sei "ein ganz sensibles Thema". Die Konsequenzen aus der "Kehrtwendung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs" (BGH) würden derzeit "eingehend im Bundesjustizministerium geprüft. Dazu gehört, die Sicht aller Beteiligten einzubeziehen und abzuwägen, und dazu gehört, sehr sorgfältig über eine Rechtsgrundlage nachzudenken, die dann aber hohen rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen müsste."

Der 12. Zivilsenat des BGH hatte jüngst entschieden, dass psychisch Kranke, die unter rechtlicher Betreuung stehen, nicht gegen ihren Willen behandelt werden dürfen. Für ein solches Vorgehen gebe es keine gesetzliche Grundlage. Etwa 45.000 Patienten mit gesetzlichem Betreuer werden in Deutschland jährlich gegen ihren Willen in psychiatrischen Kliniken stationär aufgenommen. Die meisten lassen sich nicht freiwillig behandeln.

Die Ärztliche Direktorin des Isar-Amper Klinikums München-Ost, Margot Albus, drängte im "Focus", sie erwarte, "dass der Gesetzgeber schnellstens handelt. Einen runden Tisch mit langwierigen Verhandlungen" dürfe es hier nicht geben. Die Klinik, mit 1.300 Betten eine der größten der Republik, musste auf Grund der Entscheidung bereits viele schwerkranke Patienten mit Wahnvorstellungen und irrealen Ängsten entlassen. Bundesweit dürfte es in kürzester Zeit zu hunderten Entlassungen kommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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