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Regierung räumt intern große Kaufkraftverluste bei Hartz-IV-Empfängern ein

Archivmeldung vom 19.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: uschi dreiucker / pixelio.de
Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

Die Bundesregierung rechnet intern bei der Ermittlung des neuen Hartz-IV-Regelsatzes mit höheren Kaufkraftverlusten, als sie offiziell einräumt. Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung" unter Berufung auf interne Arbeitspapiere des Bundessozialministeriums. Unter Einbeziehung der verfügbaren aktuellen Veränderungsraten beim Lohn- und Preisindex stellt das Ministerium intern auf Seite 19 eines vorliegenden 43-seitigen Verhandlungspapiers für die CDU/CSU-Seite fest: In der Regelbedarfsstufe 1 müsste der Betrag von derzeit 359 Euro auf 370 Euro steigen. Würde nur der Preisanstieg aktuell eingerechnet, käme man in der Regelbedarfsstufe 1 mit 367 Euro hin.

Der Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, erklärte daraufhin gegenüber der Zeitung, dass "die Öffentlichkeit gezielt in die Irre geführt" werde. "Real wird bei Hartz IV seit Jahren gekürzt. Die Hartz-IV-Haushalte haben Monat für Monat weniger in der Tasche. Alles wird teurer, aber ihre Bezüge wurden seit 20 Monaten nicht mehr angepasst." Statt aktiv und schnell zu handeln, begreife die Bundesregierung offenkundig den Reform-Auftrag durch das Verfassungsgericht als "Aufforderung zur Regelsatzkürzung". Der Linkspartei-Chef kündigte rechtliche Schritte gegen die Hartz-IV-Politik der Regierung an. "Wir werden gegen diese Verabredung zum Verfassungsbruch rechtliche Schritte einleiten. Hartz IV wird schnell wieder vor dem Verfassungsgericht landen", hob Ernst hervor.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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