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VKU: Umsatzsteuerpflicht für kommunale Entsorger bedeutet unweigerlich Gebührenerhöhungen

Archivmeldung vom 22.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert die Forderung der FDP im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eine Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Abwasserentsorger oder Abfallunternehmen einzuführen.

"Eine solche Umsatzsteuerpflicht würde dazu führen, dass die Gebühren bei den Bürgerinnen und Bürgern um mehr als zwölf Prozent steigen würden. Dies kann keiner wirklich wollen, vor allem keine neue Bundesregierung, die sich eine Senkung der Abgabenlast auf die Fahnen schreiben will", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Er fordert die Verhandlungspartner auf, diese Idee ganz schnell wieder zu begraben.

Die Abwasser- und Siedlungsabfallentsorgung sind in Deutschland hoheitliche Aufgaben, die zu den Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Dieser besondere Auftrag im Interesse der Bürgerinnen und Bürger macht auch deutlich, warum es hier bisher keine Umsatzsteuerpflicht gibt. Reck: "Unsere Unternehmen haben einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, den keiner in Frage stellen sollte."

"Es gibt keinen Grund, die sehr gute Entsorgungsleistung der Kommunalwirtschaft, die in wirtschaftlich guten, wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten einwandfrei funktioniert, hier zusätzlich zu belasten", so Reck weiter. "Gerade in der Vergangenheit hat es sich gezeigt, wie private Entsorgungsunternehmen sich die Rosinen rauspicken und danach in Zeiten mit geringeren Erlösmöglichkeiten wieder nach kommunalen Unternehmen gerufen wird."

Im Modernisierungsbericht der Bundesregierung für die deutsche Wasserwirtschaft von 2006 wurde bereits festgestellt, dass eine solche Umsatzsteuerpflicht zu einer Erhöhung der Gebühren von mindestens zwölf Prozent führen würde. Es muss auch jedem klar sein, dass eine Einführung der Umsatzsteuer nach EU-Recht nur zum vollen Steuersatz von 19 Prozent möglich ist.

CSU verteidigt höhere Mehrwertsteuer für kommunale Unternehmen

Der CSU-Bundestagsabgeordnete und Haushaltsexperte Bartholomäus Kalb hat die von Union und FDP geplante steuerliche Gleichstellung kommunaler und privater Unternehmen verteidigt. Die Liberalen hätten diese Idee aus grundsätzlichen Erwägungen in die Koalitionsverhandlungen eingebracht, sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe). "Man kann da nicht grundsätzlich dagegen sein. Viele Städte und Gemeinden haben ihre Betriebe ohnehin schon in der Rechtsform einer GmbH. Und wenn kommunale Unternehmen künftig steuerlich gleich behandelt werden, dann spricht nichts dagegen, weitere kommunale Betriebe in GmbH zu überführen. Es ist jedenfalls nicht so, dass bei den Kommunen jetzt der große Sturm losbrechen würde. Es gäbe auch keinen Grund dafür." Nachteile für die Verbraucher befürchtet Kalb ebenfalls nicht. "Man kann nicht sagen, die Rechtsform der GmbH ist sehr viel nachteiliger für den Kunden als die Rechtsform des Eigenbetriebes", erklärte er. Der CSU-Politiker gehört der Arbeitsgruppe Steuern/Finanzen/Haushalt an.

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen / Kölner Stadt-Anzeiger

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