Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Verfassungsschutz speichert Daten von 820 Minderjährigen

Verfassungsschutz speichert Daten von 820 Minderjährigen

Archivmeldung vom 15.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Akten mit Daten zu insgesamt 820 Minderjährigen im Alter von 14 bis 18 Jahren erfasst. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Dienstagsausgaben berichten.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hat der Inlandsgeheimdienst zurzeit 51 Akten mit Daten von 14- bis 16-Jährigen sowie 769 Akten mit Daten von 16- bis 18-Jährigen angelegt. Die genaue Anzahl gespeicherter Datensätze von unter 14-Jährigen liege nicht vor. Es sei innerhalb der Beantwortungsfrist "technisch nicht möglich, die betreffenden Daten automatisiert auszuwerten", heißt es in einer Stellungnahme von Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU). Anfang April war bekannt geworden, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) plant, künftig den Verfassungsschutz zu ermächtigen, Daten von Minderjährigen zu speichern, wenn sie Verbindungen zu Extremisten oder Terroristen haben. Das Bundesinnenministerium hatte seinerzeit auf eine "erhebliche Zahl" von Kindern und Jugendlichen verwiesen, die sich in Syrien aufhalten und deren deutsche Eltern Gefährder sind.

Für die Speicherung von Daten Minderjähriger gilt derzeit eine Grenze von 14 Jahren. Seehofer plant eine Novelle des Gesetzes, in deren Zuge die Speicherung auch von unter 14-Jährigen erleichtert werden soll. FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle kritisierte die vorgeschlagene Änderung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe bereits jetzt die Möglichkeit, Daten von Kindern unter 14 Jahren zu erfassen, falls der Verdacht besteht, diese könnten eine bedeutende Straftat planen oder begehen. "Seehofers Pläne sind unnötig und schießen über das Ziel hinaus.

Der Gesetzentwurf ist zudem schlecht vorbereitet, da das Bundesinnenministerium nicht sagen kann, wie viele Kinder unter 14 Jahren bereits jetzt beim Inlandsnachrichtendienst gespeichert sind", sagte der FDP-Politiker dem RND. Kuhle forderte Seehofer auf, vor einer Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes zu erklären, wie die Behörde mit ihren Befugnissen derzeit umgeht. "Der vorgelegte Entwurf ist eine schamlose Aufweichung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Kinder, die von ihren Eltern zu gewaltbereiten Extremisten erzogen werden, sind ein Fall für das Jugendamt, nicht für den Nachrichtendienst", sagte Kuhle.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte madig in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige