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Spiegel: Zweifel am Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 08.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Sozialfotografie [►] StR, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Sozialfotografie [►] StR, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) betont seit Wochen, dass der neue Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung allen rechtlichen Vorgaben entspricht – interne Dokumente lassen allerdings daran zweifeln. Danach könnte es sein, dass der Entwurf nicht im Einklang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht, mit dem die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April 2014 für ungültig erklärt wurde, berichtet das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Das Urteil der Luxemburger Richter sei so weitreichend, dass man womöglich allenfalls noch "eine Art anlassbezogener" Speicherung von Telekommunikationsdaten, etwa "für einen bestimmten Personenkreis", vorsehen könne, schrieb ein Referatsleiter aus dem Ministerium nach dem Urteil.

Ähnlich lautete die Einschätzung in einer neunseitigen Vorlage für Maas drei Wochen später: Nach dem EuGH-Urteil müsse es wohl einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und einer "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" geben.

Die von Maas geplante Vorratsdatenspeicherung ist jedoch keineswegs "anlassbezogen" oder auf bestimmte Personen beschränkt, vielmehr sollen die Telekommunikationsdaten aller Bürger für bis zu zehn Wochen gespeichert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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