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Grüne und FDP kritisieren Wahlrechtsvorschläge der Union

Archivmeldung vom 20.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Tonne als Wahlurne (Symbolbild)
Tonne als Wahlurne (Symbolbild)

Foto: W.-D. Haberland
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Grüne und FDP haben die Vorschläge der Union für ein neues Bundestagswahlrecht kritisiert. Till Steffen, Berichterstatter der Grünen zu dem Thema, warf CDU und CSU vor, die Probleme auf Kosten der anderen Parteien zu lösen. Der Wegfall der Ausgleichsmandate führe "zu einer krassen Verfälschung der Mehrheitsverhältnisse", sagte Steffen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagsausgabe).

Konstantin Kuhle, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion, wertete es zwar als "gutes Zeichen", dass die Union gesprächsbereit sei. Auch er monierte aber, dass neue Regeln für die Zusammensetzung des Bundestags nicht dazu führen dürften, "dass eine Partei einseitig bevorzugt" werde. Eine Annäherung zwischen Ampel und Union bei der Debatte über die künftige Ausgestaltung des Wahlrechts rückt so in immer weitere Ferne.

Am Donnerstag hatte es Treffen auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden von Union und Ampel gegeben, später auf Ebene der Berichterstatter. "Nach den ersten Gesprächen habe ich nicht den Eindruck, dass auf Seiten der Ampel große Verhandlungsbereitschaft über unser Modell besteht", sagte Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion. "Gleichwohl werden wir weiter nach einer Lösung suchen, die von allen Parteien mitgetragen werden kann, so wie das in der Vergangenheit stets gute parlamentarische Übung war."

Der Vorschlag der Union gebe den Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl nicht auf und verkleinere zugleich den Umfang des Bundestages deutlich. Die Union hatte vorgeschlagen, die Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu reduzieren, außerdem sollen 15 Überhangmandate nicht ausgeglichen werden und die Grundmandatsklausel von drei auf fünf Direktmandate angehoben werden. Diese sieht bislang vor, dass eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Klausel scheitert, dennoch entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis Abgeordnete in den Bundestag entsenden kann, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewonnen hat. Außerdem sollen Ausgleichsmandate für bis zu 15 Überhangmandate wegfallen. Bereits jetzt gilt, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Bei der vergangenen Wahl waren 34 Überhangmandate angefallen (darunter zwölf für die CDU und elf für die CSU), die zu 104 Ausgleichsmandaten führten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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