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Weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Archivmeldung vom 26.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die Zahl der Sanktionen gegen unwillige Hartz-IV-Empfänger geht zurück. Dies berichtet "Bild" unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Demnach verhängten die Jobcenter im ersten Quartal 2016 Sanktionen in 227.242 Fällen, das sind 31.691 weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (-12,2 Prozent) und gleichzeitig der niedrigste Quartalswert seit 2012.

Die Höhe der Sanktionen stieg dagegen: Im März wurden betroffenen Langzeitarbeitslosen das Arbeitslosengeld II im Schnitt um 108,89 Euro im Monat gekürzt, gegenüber Kürzungen von durchschnittlich 107,80 Euro Im März des Vorjahres. Ursache für die höheren Strafen ist allerdings u.a. die im Januar erfolgte Anhebung der Regelsätze.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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