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Radwege für Bayern: CSU-Fraktion erleichtert Baumaßnahmen

Archivmeldung vom 09.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Florentine / pixelio.de
Bild: Florentine / pixelio.de

Interessenkonflikte insbesondere beim Radwegebau schneller lösen: das ermöglicht die CSU-Fraktion mit einer Gesetzesänderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Kommunen sollen dabei künftig die Möglichkeit erhalten, fakultativ Planfeststellungsverfahren für selbständige Radwege und für untergeordnete Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen durchführen lassen zu können.

Aus Sicht der Fraktion kann der Bau insbesondere von Radschnellwegen so einfacher, transparenter und schneller realisiert werden. Im Planfeststellungsverfahren holen die Bezirksregierungen Stellungnahmen der Fachbehörden ein und beteiligen die Öffentlichkeit, insbesondere bei Eingriffen in Natur und Landschaft oder wenn fremde Grundstücke betroffen sind.

Dazu Martin Wagle, der den Gesetzentwurf für die CSU-Fraktion federführend entworfen hat: "Wir geben damit den Kommunen ein neues Werkzeug an die Hand, um den Radwegebau in Bayern erheblich auszubauen. Unser Ziel ist das Radlland Bayern und dafür ist dieser Gesetzentwurf ein echter Meilenstein." Der Erste Lesung des Gesetzentwurfs findet morgen im Plenum statt.

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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