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Polizei hatte Ali B. deutlich früher im Blick als bisher angegeben

Archivmeldung vom 05.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Justitia: rechtliche Schritte gegen Illegale
Justitia: rechtliche Schritte gegen Illegale

Bild: Lupo/pixelio.de

Die Wiesbadener Polizei hat offenbar deutlich früher als bisher angegeben Kenntnis von einer möglichen Verbindung Ali B.s mit der Vergewaltigung einer Elfjährigen gehabt - rund eine Woche vor dem mutmaßlichen Mord an Susanna F. Die Person Ali B. habe sich "von Anfang an" ermitteln lassen, nachdem der Polizei am 17. Mai durch den Vater der Elfjährigen eine mögliche Vergewaltigung angezeigt worden war, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wiesbaden am Mittwoch der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

B. sei in dem Zusammenhang jedoch nicht vernommen worden. Der Polizeipräsident Westhessens, Stefan Müller, hatte hingegen bei der Pressekonferenz in Wiesbaden Anfang Juni gesagt, die Zeugenaussagen hätten "keinen konkreten Tatverdacht" zugelassen, der Name Ali sei zwar gefallen - doch in der Unterkunft habe es vier Alis gegeben. Von der Staatsanwaltschaft hieß es nun dazu, die Aussage Müllers beruhe auf ein "Missverständnis". Der Polizei sei jedoch "definitiv" keine Verfehlung in dem Fall vorzuwerfen. Fraglich bleibt jedoch, warum sie nicht bereits zu diesem Zeitpunkt gegen B. ermittelte und ihn etwa zu den Vorwürfen befragte. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft kam die Polizei aufgrund der Beschreibung des Zimmers, in dem die Vergewaltigung geschehen sein soll, mit Hilfe des Hausmeisters der Flüchtlingsunterkunft auf den Namen B. "Man konnte B. schnell ermitteln", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wiesbaden der FAZ.

B. wurde nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft nicht vernommen, da das Mädchen keine Aussage gegenüber der Polizei habe machen wollen. Es habe daher keinen "Sachverhalt" gegeben, auch wenn der Name B. bekannt gewesen sei. Die Polizei habe bis zum 29. Mai vier Mal vergebens versucht, die Elfjährige zu befragen. Sie habe nichts sagen wollen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch die Mutter und die Schwester des Mädchens seien vernommen worden. Die Elfjährige hatte sich offenbar am 17. Mai ihrer Mutter anvertraut und von e! iner Ver gewaltigung im März berichtet. Der Iraker B. wird der zweifachen Vergewaltigung der Elfjährigen sowie des Mordes an Susanna F. verdächtigt. Der Einundzwanzigjährige gestand, Susanna umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Susanna F. war in der Nacht vom 22. auf den 23. Mai verschwunden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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