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Datenschützer erwartet hohen Mehraufwand für die Rentenversicherung

Archivmeldung vom 12.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar erwartet durch die Grundrente einen hohen Verwaltungsaufwand für die Deutsche Rentenversicherung. Er begründete dies damit, dass die Rentenversicherungsträger bislang "keine generelle Prüfung der persönlichen Einkommensverhältnisse" vornähmen, sondern nur bei vorgezogene Altersrenten und Hinterbliebenenrenten beschäftigungsbedingte Hinzuverdienste prüften.

Somit "würde ein zur Festsetzung durchgeführter Datenabgleich, der regelmäßig in bestimmten Zeitabständen zu wiederholen ist, vermutlich einen erheblichen Mehraufwand für die Rentenversicherung bedeuten", sagte Caspar dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe). Außerdem gab der Datenschützer zu bedenken, dass bei einem automatisierten Abgleich zur Festsetzung der Grundrente die Betroffenen die Hoheit über ihre Daten verlören. Was auf den ersten Blick "verwaltungsmäßig eine Erleichterung" sei, bedeute gleichzeitig aber einen "partiellen Verlust von Datensouveränität". "Daten würden dann im Wege der Dritterhebung zwischen den Behörden automatisiert abgerufen, ohne dass der Betroffene eine Kontrolle darüber hat und an dem Verfahren selbst mitwirken kann", sagte Caspar.

Der Datenschützer wies überdies darauf hin, dass der für die Einkommensprüfung angestrebte Datenaustausch einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Eine Regelung, die der Rentenversicherung die Erhebung von Einkommensdaten direkt u nd automatisiert bei den Finanzbehörden erlauben würde, gebe es bislang nicht, so Caspar. Eine solche gesetzliche Regelung sei aber erforderlich, da im Sozialdatenschutz weiterhin der "Grundsatz der Direkterhebung" gelte. "Ein automatisierter Einkommensdatenabgleich bedarf demnach einer gesetzlichen Regelung", so der Datenschützer. "Schließlich muss der Rentenversicherungsträger z um Zwecke der Einkommensprüfung auch Sozialdaten automatisiert an die Finanzbehörden übermitteln, was aktuell noch nicht vorgesehen ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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