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Unternehmenskriminalität: Firmen müssen keine Auflösung fürchten

Archivmeldung vom 29.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Bundesrepublik Deutschland überlegt sich Unternehmen zu zerstören, die Gesetze brechen. (Symbolbild)
Die Bundesrepublik Deutschland überlegt sich Unternehmen zu zerstören, die Gesetze brechen. (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) geplante "Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität" wird nun doch keine Betriebsauflösungen vorsehen. "Als Union haben wir erreicht, dass die Verbandsauflösung aus dem Katalog der Sanktionen gestrichen wurde", sagte Jan-Marco Luczak, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss, dem "Handelsblatt".

Das sei ein gutes Signal, "denn Sanktionen dürfen Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten". Die Auflösung eines Unternehmens hält Luczak für "absolut kontraproduktiv". Die Strafe treffe am Ende Mitarbeiter, Aktionäre und Kunden — "und damit die Falschen". Der Entwurf zum Unternehmenssanktionsrecht sieht bei Vergehen wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikten Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes vor. Bei großen Konzernen können hier empfindliche Strafen im zweistelligen Milliardenbereich entstehen. Die Betriebsauflösung als Ultima Ratio droht nun aber nicht mehr.

Luczak sagte, im bald beginnenden parlamentarischen Verfahren müssten noch "viele Detailfragen" geklärt werden, etwa bei den Regelungen zu unternehmensinternen Ermittlungen. Künftig sollen Unternehmen eine Milderung der Sanktion erreichen können, wenn sie mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. Luczak kritisierte hier vor allem die vorgesehene Generalklausel, dass die interne Untersuchung "in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen" durchgeführt werden müsse. "Das geht in dieser Absolutheit nicht, damit entfällt jeglicher Anreiz für die gewollte Kooperation", warnte der CDU-Rechtsexperte. Denn schon ein kleiner Datenschutzverstoß bei der Untersuchung könne danach dazu führen, dass die Strafmilderung komplett wegfalle.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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