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Kabinett beschließt Vereinfachung des Kulturgutschutzgesetzes

Freigeschaltet am 19.05.2025 um 11:21 durch Sanjo Babić
Das Kabinett Merz I, Stand 6. Mai 2025
Das Kabinett Merz I, Stand 6. Mai 2025

Bild: Eigenes Werk /SB

Das Bundeskabinett hat am Montag eine vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgelegte Formulierungshilfe für eine Änderung des Kulturgutschutzgesetzes beschlossen. Damit werde das Gesetz "anwenderfreundlicher und praxisorientierter" gestaltet und an den weiterentwickelten Rechtsrahmen auf EU-Ebene angepasst, teilte die Bundesregierung mit.

Mit der Änderung soll der internationale Leihverkehr zwischen Museen zur Realisierung von Forschungs- und Restaurierungsprojekten erleichtert werden. Der Handel wird bei der Erfüllung von erhöhten Sorgfaltspflichten entlastet, indem die hier relevante Wertgrenze von 2.500 auf 5.000 Euro angehoben wird. Für archäologisches Kulturgut gelten jedoch unabhängig davon weiterhin die bisherigen strengen Vorgaben.

Darüber hinaus sollen die vorgesehenen Änderungen die Rechtssicherheit stärken. So ist beispielsweise für Landeskulturbehörden künftig klarer geregelt, unter welchen Voraussetzungen unrechtmäßig aus anderen Herkunftsstaaten eingeführte Kulturgüter sichergestellt werden müssen. Dazu kommen weitere Klarstellungen, die eine Anwendung des Gesetzes in der Praxis vereinfachen sollen. Die Änderungen sollen im Sommer 2025 in Kraft treten.

"Mit dem heutigen Beschluss lösen wir nur wenige Tage nach dem Start der neuen Bundesregierung ein Versprechen des Koalitionsvertrags ein", sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. "Die vorgesehenen Änderungen machen die Regeln leichter anwendbar und besser verständlich." Das sei für alle Anwender - für den Handel, für Sammler oder für auch kulturgutbewahrende Einrichtungen - eine "erfreuliche Nachricht".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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