Kabinett beschließt Vereinfachung des Kulturgutschutzgesetzes
Das Bundeskabinett hat am Montag eine vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgelegte Formulierungshilfe für eine Änderung des Kulturgutschutzgesetzes beschlossen. Damit werde das Gesetz "anwenderfreundlicher und praxisorientierter" gestaltet und an den weiterentwickelten Rechtsrahmen auf EU-Ebene angepasst, teilte die Bundesregierung mit.
Mit der Änderung soll der internationale Leihverkehr zwischen Museen zur
Realisierung von Forschungs- und Restaurierungsprojekten erleichtert
werden. Der Handel wird bei der Erfüllung von erhöhten
Sorgfaltspflichten entlastet, indem die hier relevante Wertgrenze von
2.500 auf 5.000 Euro angehoben wird. Für archäologisches Kulturgut
gelten jedoch unabhängig davon weiterhin die bisherigen strengen
Vorgaben.
Darüber hinaus sollen die vorgesehenen Änderungen die
Rechtssicherheit stärken. So ist beispielsweise für Landeskulturbehörden
künftig klarer geregelt, unter welchen Voraussetzungen unrechtmäßig aus
anderen Herkunftsstaaten eingeführte Kulturgüter sichergestellt werden
müssen. Dazu kommen weitere Klarstellungen, die eine Anwendung des
Gesetzes in der Praxis vereinfachen sollen. Die Änderungen sollen im
Sommer 2025 in Kraft treten.
"Mit dem heutigen Beschluss lösen
wir nur wenige Tage nach dem Start der neuen Bundesregierung ein
Versprechen des Koalitionsvertrags ein", sagte Kulturstaatsminister
Wolfram Weimer. "Die vorgesehenen Änderungen machen die Regeln leichter
anwendbar und besser verständlich." Das sei für alle Anwender - für den
Handel, für Sammler oder für auch kulturgutbewahrende Einrichtungen -
eine "erfreuliche Nachricht".
Quelle: dts Nachrichtenagentur