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Union hält AfD-Strafmaßnahmen für "Augenwischerei"

Archivmeldung vom 25.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Patrick Schnieder (2014)
Patrick Schnieder (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Strafmaßnahmen der AfD-Fraktion für zwei ihrer Abgeordneten wegen der Beteiligung an den Störaktionen im Bundestag sind nach Ansicht der Union unzureichend. Parlamentsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag): "Ich halte das für Augenwischerei." Die Maßnahmen seien nicht glaubwürdig.

Der AfD-Fraktionsvorstand hatte den beiden Abgeordneten Petr Bystron und Udo Hemmelgarn für drei Monate die Redemöglichkeiten entzogen. Schnieder betonte weiter, der Bundestag müsse seinerseits handeln und mögliche Lücken in der Geschäftsordnung und dem Abgeordnetengesetz schließen. Wer als Parlamentarier Störern den Zugang zum Bundestag ermögliche, müsse "mit hohen Ordnungsgeldern und Ausschluss von Plenarsitzungen" sanktioniert werden. "Es muss schmerzen, wenn man sich so verhält", so Schnieder. Außerdem müsse die Vorgabe in der Geschäftsordnung des Bundestages gekippt werden, durch die jede Fraktion einen Anspruch auf den Posten eines Vizepräsidenten habe.

Schnieder erklärte weiter, bei der Wahl des Bundestagsvizepräsidenten an diesem Donnerstag werde der AfD-Kandidat "null Chance" haben. Es gebe inzwischen niemanden mehr in der AfD-Fraktion, "der grundsätzlich für dieses Amt wählbar ist".

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)


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