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BDI und BDS gegen neue Rechtsform für Verantwortungseigentum

Archivmeldung vom 06.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesverband Deutscher Stiftungen (BDS) warnen vor einer neuen Rechtsform für Unternehmen in Verantwortungseigentum. "Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ist die Rechtsform weder geeignet noch erforderlich für die Zielsetzung eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmertums", schreiben sie in einem gemeinsamen Positionspapier, über das das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) vorab berichtet.

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, eine neue Rechtsgrundlage für Unternehmen mit "gebundenem Vermögen" schaffen zu wollen. Die Idee stammt von der Stiftung Verantwortungseigentum und sieht vor, dass Eigentümer ein Unternehmen nur treuhänderisch führen, keinen unbeschränkten persönlichen Zugriff auf das Unternehmensvermögen haben und damit die Selbstständigkeit des Unternehmens dauerhaft gewahrt wird.

In ihrem Positionspapier schreiben BDI und BDS, der Wunsch aus der Gründerszene, auch nach der Gründungsphase am Markt bestehen zu können, sei nachvollziehbar. Aber es werde suggeriert, dass Unternehmen in anderen Rechtsformen weniger vertrauenswürdig und weniger sozial werthaltig seien. Dabei müssten Unternehmen der neuen angedachten Rechtsform auch keinen zwingenden Bezug zum Allgemeinwohl haben. Statt einer neuen Rechtsform für Verantwortungseigentum plädieren die Verbände für ein "Branding", das jeder Rechtsform zur Verfügung stünde. Mit einer solchen Zertifizierung könne die Ausrichtung als "besonders nachhaltig und gemeinwohlverträglich agierendes Unternehmen" gegenüber der Öffentlichkeit kenntlich gemacht werden. Auch das Stiftungsrecht könne flexibler und unbürokratischer gestaltet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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