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Behindertenbeauftragter Jürgen Dusel fordert Wahlrecht für vollbetreute Menschen mit Behinderung

Archivmeldung vom 28.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Menschen mit geistiger Behinderung sollen Wahlrecht bekommen
Menschen mit geistiger Behinderung sollen Wahlrecht bekommen

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, ist unzufrieden mit den Ergebnissen der großen Koalition. Im ARD Mittagsmagazin sagte er am Montag: "Ich bin damit nicht einverstanden und mittlerweile ungeduldig." Obwohl im Koalitionsvertrag festgeschrieben, scheint auch knapp ein Jahr nach Inkrafttreten keine schnelle Einigung für ein Wahlrecht für Menschen mit Behinderung in Sicht.

Durch den Wahlrechtsausschluss dürfen zurzeit etwa 84.500 Menschen in Deutschland nicht bei den Europa- und Bundestagswahlen wählen. Das betrifft Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen, obwohl viele durchaus in der Lage wären, eine selbstbestimmte Wahlentscheidung zu treffen und volljährig sind.

Dusel will, dass sich daran zeitnah etwas ändert. Zwar gebe es eine Initiative seitens der SPD. Doch er bemerke großen Diskussionsbedarf in der Koalition, der für ihn in Teilen nicht mehr nachzuvollziehen sei. "Teilweise sind da anachronistische Menschenbilder dabei. Ich würde mir wünschen, dass wir da möglichst vor der Europawahl zu einem Ergebnis kommen."

Dusel verwies darauf, dass Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und damit zu geltendem Bundesrecht gemacht habe. "Die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist damit geregelt, und es ist die Aufgabe des Staats, dass diese Menschen dieses Recht auch ausüben können."

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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