Ex-Verfassungsrichter übt scharfe Kritik an Schuldenbremsenreform
Archivmeldung vom 20.03.2025
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Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hält die geplante Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse für verfassungswidrig. "Meines Erachtens handelt es sich um verfassungswidriges Verfassungsrecht", sagte Huber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Hätte die Regelung Bestand, wäre sie ein Staatsstreich."
Huber sieht die Verfassungsautonomie der Länder verletzt. Bisher habe
das Grundgesetz die Verschuldungsmöglichkeiten der Länder begrenzt und
damit auch ihre Verfassungsautonomie, sagte er. Diese Begrenzungen könne
man erweitern oder streichen. Dann seien die Landesverfassungsgeber
frei, ob und inwieweit sie von dieser Freiheit Gebrauch machen.
Jetzt
wolle der Bund aber die Schuldenbremse der Landesverfassungen außer
Kraft setzen. Dadurch mache er die Länder zu "Provinzen", fürchtet der
ehemalige Verfassungsrichter. Die Länder hätten jedoch "Staatsqualität".
"Gebietskörperschaften, deren Verfassungsordnung von der übergeordneten
Ebene vorgegeben wird, sind allerdings keine Staaten (mehr), sondern
Selbstverwaltungskörperschaften", argumentierte Huber.
Quelle: dts Nachrichtenagentur