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Kernbereich der privaten Lebensführung im Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes nicht geschützt

Archivmeldung vom 21.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

In einer Zeit, in der der Sicherheitsgedanke den Datenschutz immer weiter nach hinten drängt, begrüßen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Ansatz des Hessischen Datenschutzbeauftragen, sich mit dem Thema "Privatheit" zu beschäftigen. "Das Bundesverfassungsgericht hat zwar festgestellt, dass der Kernbereich der privaten Lebensführung vor dem Zugriff des Staates geschützt sein muss.

Allerdings zeigt bereits die politische Diskussion um die Online-Durchsuchung von privaten PCs wie schwer der CDU auf Bundes- und Landesebene diese Abgrenzung fällt. Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass es Rückzugsbereiche ihres Privatlebens gibt, die für den Staat tabu sind. Das unbemerkte Ausforschen von Festplatten mit Spionageprogrammen darf es nicht geben, zumal auch staatliche Stellen immer mehr darauf setzen, Arbeiten per PC zur erledigen. Wer aufgefordert wird, seine Steuererklärung möglichst elektronisch abzugeben, dem muss auch die Vertraulichkeit der Daten zugesichert werden können. Dies ist mit der Online-Durchsuchung nicht mehr gegeben", stellt die für den Datenschutz zuständige Abgeordnete der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, fest.

"Die Beiträge im Datenschutzforum lassen erkennen, dass die beabsichtigte Änderung des hessischen Verfassungsschutzgesetzes hinter den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibt. Wenn die Vorschläge der Landesregierung umgesetzt werden, ist der Kernbereich der privaten Lebensführung in Hessen nicht hinreichend geschützt", mahnt Sigrid Erfurth an.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag

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