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Lambrecht offen für noch stärkere Strafen bei Kindesmissbrauch

Archivmeldung vom 17.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christine Lambrecht (2017)
Christine Lambrecht (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zeigt sich gesprächsbereit, ihre Reform zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verschärfen. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hatte gefordert, dass entsprechende Verurteilungen auf den erweiterten Führungszeugnissen der Täter künftig lebenslang vermerkt bleiben sollen. "Die Ministerin ist offen für die weitere Diskussion über eine noch stärkere Ausweitung der Fristen und für fachlich fundierte Argumente im Gesetzgebungsverfahren", sagte ein Sprecher des Justizministeriums dem "Spiegel".

Allerdings verwies er auch auf das "grundrechtlich verankerte Interesse an der Resozialisierung" von Tätern. Das Ministerium arbeitet aktuell am Gesetzentwurf, in dem es auch um andere Strafverschärfungen, Strafverfolgung und Prävention geht. Nach diesem Entwurf würden sich "zwangsläufig längere Aufnahmefristen in das erweiterte Führungszeugnis ergeben", heißt es. Auch bei Verurteilungen zu weniger als einem Jahr soll die Eintragung ins Führungszeugnis von drei auf zehn Jahre "erheblich verlängert" werden. An sich habe sich das erweiterte Führungszeugnis seit seiner Einführung vor zehn Jahre n "grundsätzlich bewährt", so Lambrechts Sprecher. Es sei "ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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