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CSU-Internetexpertin: Leistungsschutzrecht schafft "zusätzliche Rechtsunsicherheit"

Archivmeldung vom 01.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Dorothee Bär Bild: bundestag.de
Dorothee Bär Bild: bundestag.de

CSU-Netzexpertin Dorothee Bär hat das vom Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht als überflüssig attackiert. "Ich habe gegen das Leistungsschutzrecht gestimmt, weil ich das Gesetz für unnötig halte und es zusätzliche Rechtsunsicherheit schafft", sagte Bär der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe).

Auch sei "völlig unklar" formuliert, wie lange künftig Anrisse von Texten sein dürften, ohne dass die Verleger dafür Geld verlangen dürfen: "Keiner kann mir beispielsweise sagen, wie lange denn die Snippets nun sein dürfen. Das schafft vielleicht Arbeit für die Gerichte, politische Lösungen müssen aber anders aussehen."

Das Leistungsschutzrecht bedarf als Einspruchgesetz zwar keiner Zustimmung des Bundesrates. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft. "Ich erwarte mir in so einem Fall, dass wir die ganzen Bedenken, die in den letzten Tagen mehr oder weniger lapidar vom Tisch gewischt wurden, gründlich und mit allen Interessensvertretern diskutieren und überprüfen", sagte Bär. "Dann finden wir auch eine saubere Lösung, die den Namen Kompromiss auch verdient."

Das autorisierte Zitat im Wortlaut: "Ich habe gegen das Leistungsschutzrecht gestimmt, weil ich das Gesetz für unnötig halte und es zusätzliche Rechtsunsicherheit schafft. Außerdem halte ich es in den Formulierungen für völlig unklar. Keiner kann mir beispielsweise sagen, wie lange denn die Snippets nun sein dürfen. Das schafft vielleicht Arbeit für die Gerichte, politische Lösungen müssen aber anders aussehen."

Zu der wahrscheinlichen Überweisung des Gesetzes an den Vermittlungsausschuss: "Ich erwarte mir in so einem Fall, dass wir die ganzen Bedenken, die in den letzten Tagen mehr oder weniger lapidar vom Tisch gewischt wurden, gründlich und mit allen Interessensvertretern diskutieren und überprüfen. Dann finden wir auch eine saubere Lösung, die den Namen Kompromiss auch verdient."

Grüne: Leistungsschutzrecht schadet der Allgemeinheit

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes der Grünen, kritisiert das am heutigen Freitag im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht und nennt es ein "Gesetz zum Schaden der Allgemeinheit". Das Gesetz schaffe Rechtsunsicherheit und drohe Innovationen im Internet zu hemmen, sagte Spitz am Freitag in Berlin.

Das durch die Stimmen der Regierungsfraktionen angenommene Gesetz verpflichtet Suchmaschinen wie Google, für längere Textausschnitte aus Zeitungsartikeln, die sie in ihren Trefferlisten anzeigen, eine Lizenz von den Verlagen zu erwerben.

Das Gesetz werde nach Ansicht von Spitz den Journalisten nicht helfen. "Wenn überhaupt, werden nur wenige große Verlagskonzerne profitieren." Die Bundesregierung habe den Verlagen ein verfrühtes Wahlkampfgeschenk gemacht und würde "einer weiteren Konzentration auf dem Medienmarkt massiv Vorschub leisten", erklärte Spitz. "Wir werden jetzt dafür kämpfen, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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