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Gabriel will Fusionskontrolle auch bei Übernahme von Start-ups

Archivmeldung vom 18.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de

Die Bundesregierung will die Übernahme von Start-ups durch etablierte Konzerne erschweren. Anders als bisher üblich soll das Kartellamt solche Aufkäufe künftig prüfen und erst danach genehmigen oder untersagen. Das geht aus dem Entwurf des Jahreswirtschaftsberichts 2016 hervor, schreibt der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. Geschäftsideen von Neugründungen könnten "eine große wirtschaftliche Bedeutung für den etablierten Erwerber haben und zu einer gesamtwirtschaftlich unerwünschten Marktbeherrschung führen", heißt es in dem Bericht.

Solche Zusammenschlüsse unterliegen bisher nicht der Fusionskontrolle des Kartellamts, weil junge Unternehmen häufig unter der Umsatzschwelle operieren, ab der die Behörde einschreitet. Diese Lücke will die Bundesregierung bei der Novellierung des Kartellrechts nächstes Jahr schließen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), dessen Ressort den Jahreswirtschaftsbericht federführend erstellt, schlägt in dem Entwurf vor, "die Fusionskontrolle auf Fälle auszuweiten, bei denen trotz geringer Umsätze des erworbenen Unternehmens der Transaktionswert einer Übernahme (etwa der Kaufpreis) besonders hoch ist".

Die Regierung in Berlin will zudem Suchmaschinen wie Google und soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook künftig wettbewerbsrechtlich schärfer kontrollieren. Je mehr Personen solche Dienste nutzen, desto attraktiver werden diese für User. "Dadurch werden Konzentrationstendenzen und starke Marktstellungen von Plattformen begünstigt", schreiben Gabriels Experten in dem Entwurf. Die Bundesregierung werde deshalb prüfen, "wie die Besonderheiten von Internet-Plattformen bei der Beurteilung ihrer Wettbewerbssituation besser berücksichtigt werden können".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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