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Scheuer entgeht strafrechtlichen Ermittlungen

Archivmeldung vom 11.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Scheuer (2018)
Andreas Scheuer (2018)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich wegen des Scheiterns der Pkw-Maut nicht strafrechtlich verantworten. Die Berliner Staatsanwaltschaft will keine Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen ihn einleiten, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Zwei Abgeordnete der Linken-Fraktion im Bundestag hatten im November Strafanzeige gestellt. Sie wollten überprüfen lassen, ob sich der Minister mit dem Unterzeichnen der Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut Ende 2018 wegen Untreue strafbar gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft sieht offenbar keine Anhaltspunkte dafür, dass Scheuer damit vorsätzlich gegen das Haushalts- oder Vergaberecht verstoßen hat und daraus ein Vermögensnachteil resultiert.

Weil der Europäische Gerichtshof die deutsche Maut für rechtswidrig erklärte, könnte der Steuerzahler für die Entschädigung der Mautbetreiber in dreistelliger Millionenhöhe haften. Für den strafrechtlich relevanten Schaden wäre dies nach Einschätzung von Juristen indes nicht entscheidend. Vielmehr zählt dafür, ob Scheuer persönlich erkannte, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der EuGH die Maut als europarechtswidrig kippen würde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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