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Joachim Hermann (CSU) zum Zugriff der Polizei auf Corona-Kontaktlisten: "Absolute Ausnahme"

Archivmeldung vom 30.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) verteidigt die Verwendung von Corona-Kontaktlisten für die polizeiliche Strafverfolgung in Ausnahmefällen. Im ARD-Mittagsmagazin sagte er: "Es handelt sich um schwere Straftaten, bei denen das zur Ermittlung des Täters und für die Aufklärung der Straftat sinnvoll und richtig ist."

Befürchtungen, dass sich aus Angst vor polizeilicher Ahndung bald kaum mehr jemand die Gästelisten einträgt, hält Hermann für "völlig unbegründet. Es muss ja irgendeinen sinnvollen Zusammenhang mit der Straftat geben." Auf Nachfrage betonte Herrmann, dass "nur ein Dutzend Mal in ganz Bayern davon gebraucht gemacht worden ist. Das ist eine absolute Ausnahme nach den strengen Vorgaben der Strafprozessordnung. Es wird keineswegs von der Polizei beliebig darauf zugegriffen."

Bis auf Sachsen schreiben alle Bundesländer eine Registrierungspflicht in Restaurants und Cafés vor - ausdrücklich zu dem Zweck, um Corona-Infektionsketten nachzuverfolgen. Auf diese Zweckbindung beruft sich Baden-Württemberg und schließt eine weitere Verwendung der Daten für polizeiliche Ermittlungen aus. Andere Bundesländer wie Bayern, Hamburg oder Rheinland-Pfalz erlauben es dagegen, die Daten auch für die Strafverfolgung zu nutzen.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)


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