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Verfassungsschutz soll auch Daten Minderjähriger speichern

Archivmeldung vom 06.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die große Koalition ist bereit, der Forderung von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen zu folgen und künftig auch Daten von minderjährigen Extremisten unter 16 Jahren vom Verfassungsschutz speichern zu lassen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Online-Ausgabe) unter Berufung auf die innenpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen.

Anlass ist der Fall der 15-jährigen Safia S., die Ende Februar in Hannover einen Bundespolizisten niedergestochen hatte. Auch für den Sprengstoffanschlag auf einen Sikh-Tempel am 16. April in Essen sollen Minderjährige verantwortlich sein, so zwei 16-Jährige und ein erst am Mittwochabend festgenommener 17-Jähriger.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger" dazu: "Wenn ich mir den Fall am Hauptbahnhof Hannover vor Augen führe, dann finde ich die Forderung von Herrn Maaßen vollkommen nachvollziehbar und berechtigt. Wenn die SPD mitmacht, kriegen wir eine Gesetzesänderung mit Sicherheit schnell hin."

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, erklärte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Wir können uns über eine Gesetzesänderung unterhalten, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen. Wir brauchen einen engen Rahmen für die Anlässe und ebenfalls einen engen Rahmen für die Speicherfristen. Eine Hakenkreuz-Kritzelei oder das Anschauen eines IS-Videos reichen nicht aus. Es muss schon um Straftaten gehen. Und junge Menschen dürfen nicht den Rest ihres Lebens beim Verfassungsschutz gespeichert bleiben."

Maaßen hatte beim Symposium des Bundesamtes für Verfassungsschutz am Montag in Berlin gesagt: "Wir haben das Problem, dass wir Daten von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nicht speichern dürfen, es sei denn, es gibt konkrete Hinweise auf eine terroristische Bedrohung." Dem Verfassungsschutz seien mehrere Fälle bekannt, in denen Kinder und Jugendliche alleine oder mit ihren Familien nach Syrien oder in den Irak gereist seien, doch die Behörde dürfe nicht einmal ihre Namen speichern. Auch im Fall von Safia S. sei die Regelung ein Problem gewesen, betonte der Verfassungsschutzpräsident. Deshalb wünsche er sich von der Politik eine Gesetzesänderung.

Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes waren von den 670 bis Juni 2015 nach Syrien und in den Irak ausgereisten Dschihadisten 80 Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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