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Kubicki rechnet mit Strafzahlungen für AfD

Archivmeldung vom 30.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Kubicki Bild: German Embassy London, on Flickr CC BY-SA 2.0
Wolfgang Kubicki Bild: German Embassy London, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) rechnet damit, dass auf die AfD schon bald zwei Strafzahlungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro zukommen könnten. Hintergrund sind zwei Großspenden aus der Schweiz und den Niederlanden, die der AfD-Kreisverband von Fraktionschefin Alice Weidel vereinnahmt und erst Monate später zurücküberwiesen hatte, berichtet die "Welt".

Eine Strafe gebe es in jedem Fall. Der FDP-Politiker widerspricht damit dem Verfassungsrechtler Karl-Albrecht Schachtschneider, der Weidel Mitte November im Zusammenhang mit den Spenden "völlig korrektes" Verhalten bescheinigt hatte. Diese Darstellung nennt Kubicki "offenkundig rechtsirrig". Kubicki zufolge kann sich die AfD auch nicht damit herausreden, dass sie eine junge und unerfahrene Partei sei. "Das Parteiengesetz ist so formuliert, dass es eindeutig und für jeden verständlich ist. Alle Fragen zu Parteispenden sind durch Gerichte entschieden", so der Bundestagsvizepräsident weiter. Es lägen dazu bereits 56 Urteile vor. Kubicki kündigte eine zeitnahe Entscheidung der Bundestagsverwaltung an. Die AfD werde bis "spätestens Ende März" wissen, woran sie sei. Zunächst hatte Weidels Kreisverband zwischen Juli und September 2017 von einem anonymen Spender mutmaßlich aus der Schweiz in mehreren Tranchen rund 132.000 Euro erhalten. Kubicki sagte, hier müsse man abwarten, ob die Partei den Betrag im Rechenschaftsbericht 2017 angibt.

Doch auch dann "droht ihr ein Bußgeld in mindestens gleicher Höhe", so Kubicki. Im Februar dieses Jahres gingen weitere 150.000 Euro ein, die von einer niederländischen Stiftung stammen sollen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat wegen des Verdachts, dass gegen das Parteigesetz verstoßen wurde, ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Kubicki, der nach wie vor als Strafverteidiger tätig ist, erwartet, dass die Anklagebehörde insbesondere im Zusammenhang mit den Geldfluss aus der Schweiz zur Aufklärung noch offener Fragen beitragen wird. "Meine Erfahrung sagt mir, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen um den Vorwurf der Geldwäsche erweitert", sagte Kubicki der "Welt". In diesem Fall könnte die Schweiz um Rechtshilfe gebeten werden. Kubicki ist überzeugt, dass die Identität von Weidels unbekanntem Gönner aus der Schweiz schnell festgestellt werden kann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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