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Union schlägt Gesetzesänderung vor zwecks gefälschter Impfnachweise

Archivmeldung vom 04.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Internationaler Impfpass mit einer vollständigen Corona-Impfung (hier: Comirnaty)
Internationaler Impfpass mit einer vollständigen Corona-Impfung (hier: Comirnaty)

Foto: Superikonoskop
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Unionsfraktion will empfindliche Strafen für Menschen, die gefälschte Impfnachweise herstellen, verkaufen oder zur Umgehung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie benutzen. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Da die bisherige Rechtslage das nicht hergibt, bringen CDU und CSU voraussichtlich in der kommenden Woche einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Impfpassfälschungen” im Bundestag ein. Damit würde eine Lücke im Gesetz geschlossen, um die sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bisher zu wenig gekümmert habe, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig nicht nur die Täuschung von Behörden und Versicherungen strafbar sein soll, sondern auch das Vorlegen einer Fälschung in der Apotheke oder beim Arbeitgeber. Außerdem sollen falsche Impfnachweise, die „bedrohliche übertragbare Krankheiten betreffen”, in den Kreis der Fälle aufgenommen werden, die als „besonders schwere Urkundenfälschung” klassifiziert werden.

Wer sich als Mediziner ausgibt und ein Zeugnis über seinen eigenen Gesundheitszustand oder den eines anderen ausstellt, soll nach dem Vorschlag der Union mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen müssen. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger Fälschung – sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor.

„Wer Impfpässe fälscht oder Fälschungen gebraucht, gefährdet die Gesundheit von Menschen und erschüttert das Vertrauen und die Akzeptanz in Corona-Schutzmaßnahmen. Das muss hart bestraft werden”, sagte Luczak.

Das Landgericht Osnabrück hatte mit Beschluss vom 26. Oktober festgestellt, das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats sei nach der derzeitigen Rechtslage kein strafbares Handeln. Es sei von einer „Strafbarkeitslücke” auszugehen."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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